Beteiligungsmöglichkeiten 2023:

Um kleine und mittlere Betriebe bei den anstehenden Aufgaben und der erforderlichen Finanzierung angemessen zu unterstützen, stärken Bund und Länder ab 2023 die Beteiligungsmöglichkeiten.

Beteiligungen bis zu 1,5 Mio. Euro möglich
Die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen (MBG) kann ab dem 1. Januar 2023 i.d.R. mit bis zu 1,5 Millionen Beteiligungskapital statt bisher einer Million Euro unterstützen. Neben der deutlichen Erhöhung der Bürgschafts- und Beteiligungsobergrenze wurden einige Erleichterungen vereinbart, die zu mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen führen.

„Durch die Erweiterung der Obergrenze für Bürgschaften und Beteiligungen, haben die Unternehmen bessere Investitionsmöglichkeiten, sowohl mit Fremdkapital als auch mit dem wirtschaftlichen Eigenkapital der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Thüringen. Die Instrumente geben den Unternehmen Investitionsspielräume“, so Stefan Schneider, Geschäftsführer der MBG Thüringen.

Bürgschaften bis zu 2 Millionen Euro möglich
Die Bürgschaftsbank Thüringen kann für Kredit- und Leasingnehmer ab dem 1. Januar 2023 Bürgschaften von bis zu zwei Millionen Euro übernehmen. Bisher lag die Grenze bei 1,25 Millionen Euro.

„Gerade die letzten 2 Jahre haben gezeigt, dass wir Unternehmen in Thüringen mit höheren Bürgschaftsvolumina stärker unterstützen können. In den nächsten Jahren werden wir vermehrt Unternehmensnachfolgen begleiten, daher ist die Bürgschaftsförderung ein wesentlicher Bestandteil von Finanzierungslösungen für den Thüringer Mittelstand“, erläutert Michael Burchardt, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Thüringen.  

Förderperiode bis 2027 bestätigt
Durch die Verbesserung der Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen unterstützt der Freistaat Thüringen gemeinsam mit der Bürgschaftsbank und der MBG Thüringen mittelständische Unternehmen bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen und fördern die Transformation der Wirtschaft. Die kommende Förderperiode mit den verbesserten Bedingungen wurde bestätigt und gilt vom 1.1.2023 bis 31.12.2027.

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