Due Diligence
„Due” bedeutet fällig, gebührend oder schuldig; „Diligence” steht für Gewissenhaftigkeit, Sorgfalt oder Sorgsamkeit. Sie ist geboten, wenn ein Unternehmen gekauft wird oder sich Risikokapitalgeber an einem jungen Unternehmen beteiligen wollen. In beiden Fällen sind viele Informationen nötig, damit der Investor ein klares Bild vom betroffenen Unternehmen erhält. Diese Prüfung nennt man Due Diligence.