MBG Mikromezzanin

Ihre stille Beteiligung für mehr finanziellen Spielraum


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So funktioniert Mikromezzanin in 90 Sekunden

Unser Erklärfilm zeigt, wie Sie mit Mikromezzanin Ihre Finanzierungslücke schließen.


Was ist Mezzaninkapital?

Mezzaninkapital ist eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital. Mit einem Mikromezzaninfonds wird dem Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital zugeführt. Eigenkapital ist zur Finanzierung von Innovationen und des Marktzugangs für viele junge Unternehmen die Basis, um ihr Geschäftsmodell erfolgreich zu entwickeln. Die Mikromezzaninfinanzierung erfolgt als typisch stille Beteiligung, d.h. der Kapitalgeber bekommt weder Stimmrechte noch mischt er sich in das Tagesgeschäft ein.


Für wen ist das Programm MBG Mikromezzanin geeignet?

Das Beteiligungsprodukt MBG Mikromezzanin richtet sich an kleine und junge Unternehmen, wie Existenzgründer, aber auch Nebenerwerbsgründer oder Gründungen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge, die Eigenkapital benötigen.

Insbesondere Unternehmen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet werden oder Menschen mit Migrationshintergrund können eine Mikromezzaninbeteiligung in Anspruch nehmen.


Welche Vorhaben werden mit der Mikromezzaninbeteiligung gefördert?

  • Existenzgründungen | Unternehmensgründungen
  • Betriebsmittel & Investitionen
  • Vorhaben bestehender Unternehmen z.B. Produktentwicklungen
  • Unternehmensnachfolgefinanzierungen
  • ausgeschlossen sind: finanzielle Engpässe | Ablösung bestehender Finanzierungen | Umschuldung von Krediten


Förderhöhe und Rahmenbedingungen

  • Beteiligungshöhe ab 10.000,- EUR bis max. 100.000 EUR
  • bei Erfüllung bestimmter Zielgruppenmerkmale* sogar bis zu 150.000,- EUR
  • Laufzeit 10 Jahre | 7 Jahre tilgungsfrei | Rückzahlung in 3 Tilgungsjahren (8./9./10.)
  • Entgelt: 3,5 % einmaliges Bearbeitungsentgelt | 8 % jährliches festes Entgelt (Standardkondition) |
    2 % jährliche Gewinnbeteiligung
  • Besonderheit: keine banküblichen Sicherheiten erforderlich

* ESF-Zielgruppenmerkmale: von Frauen oder Migranten geführte Unternehmen | aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründete Unternehmen | ökologisch nachhaltige Unternehmen | gemeinwohlorientierte Unternehmen


Gibt es spezielle Voraussetzungen, um einen Mikromezzaninantrag zu stellen?

Eine Mikromezzaninbeteiligung richtet sich an Unternehmen mit Sitz- oder Betriebsstätte in Thüringen und kann unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:

Allgemein

  • Jahresumsatz oder Bilanzsumme < 10 Mio. EUR
  • Klein- oder Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz- oder Betriebsstätte in Thüringen
  • Anzahl der Mitarbeiter < 50
  • fachliche und kaufmännische Kompetenz des Antragstellers


Gründer/ bis 5 Jahre nach Gründung

  • nachvollziehbare Geschäftsidee | plausible Planung | Crefo Bonitätsindex < 350 | Kapitaldienstfähigkeit | keine negative SCHUFA


bestehende Unternehmen

  • positives Jahresergebnis | positives wirtschaftliches Eigenkapital | Crefo Bonitätsindex <330 | Kapitaldienstfähigkeit


Benötigte Unterlagen


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Weitere Informationen zum Programm Mikromezzanin

Woher kommt das Kapital?

Das Kapital stammt aus einem eigens dafür aufgelegten Mikromezzaninfonds des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften betreuen die stillen Beteiligungen des Fonds.

BMWK2025 Logoleiste ESFplusNbank MMF III RGB 1

Programmlaufzeit Mikromezzaninbeteiligung bis 31. Dezember 2029