MBG Mikromezzanin
Das Beteiligungsprodukt MBG mikromezzanin richtet sich an kleine und junge Unternehmen, wie Existenzgründer, aber auch Nebenerwerbsgründer oder Gründungen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge, die Eigenkapital benötigen.
Insbesondere Unternehmen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet werden oder Menschen mit Migrationshintergrund können eine Mikromezzaninbeteiligung in Anspruch nehmen.
Beteiligungen für Finanzierungen von:
- Betriebsmitteln
- Investitionen
- Rationalisierungen
- Modernisierungen
- Kosten der Markterschließung
- Sortimentserweiterungen
- Produktentwicklungen
- Unternehmensnachfolgen
Beteiligungshöhe
- ab 10.000,- EUR bis max. 50.000,- EUR oder
max. 2 x 75.000,- EUR bei Vorliegen ESF-Zielgruppenmerkmal*
Kosten
- 3,5 % einmaliges Bearbeitungsentgelt
- 8 % jährliches festes Entgelt (Standardkondition) oder 6,5 % jährliches festes Entgelt (Sonderkondition)
- 1,5 % jährliche Gewinnbeteiligung
Sonderkondition möglich, wenn
- Unternehmen besteht > 5 Jahre
- Crefo Bonitätsindex < 249
- gleichzeitige Darlehensfinanzierung in Beteiligungshöhe oder darüber
Laufzeit und Tilgung
- 10 Jahre Laufzeit
- Tilgung beginnt nach 7 Jahren mit 3 Tilgungsjahren
* ESF-Zielgruppenmerkmale
– von Frauen oder Migranten geführte Unternehmen
– aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründete Unternehmen
– Unternehmen, die ausbilden
– gewerblich orientierte Sozialunternehmen
– umweltorientierte Unternehmen
Ausgeschlossen sind
- finanzielle Engpässen
- Ablöse bestehender Finanzierungen
- Umschuldungen von Krediten
Voraussetzungen
Gründer/ bis 5 Jahre nach Gründung
- nachvollziehbare Geschäftsidee
- plausible Planung
- Crefo Bonitätsindex < 350
- Kapitaldienstfähigkeit
- keine Negativmerkmale SCHUFA
bestehende Unternehmen
- Crefo Bonitätsindex < 330
- Kapitaldienstfähigkeit
- positives wirtschaftliches Eigenkapital
- positives Jahresergebnis
Rahmenbedingungen
- Unternehmen ist Klein- oder Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz- oder Betriebsstätte in Thüringen
- Jahresumsatz oder Bilanzsumme (einschließlich verbun- dener Unternehmen) < 10 Mio. EUR
- Anzahl der Mitarbeiter < 50
- erfolgsversprechendes Unternehmenskonzept und klare Geschäftsstrategie
- fachliche und kaufmännische Kompetenz des Antragstellers
Besonderheiten
- stille Beteiligung ist mit Nachrang ausgestattet
- keine banküblichen Sicherheiten erforderlich
Woher kommt das Kapital?
Das Kapital stammt aus einem eigens dafür aufgelegten Mikromezzaninfonds des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF und dem ERP-Sondervermögen. Die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften betreuen die stillen Beteiligungen des Fonds.