MBG classic
Stille und offene Beteiligungen der MBG Thüringen
Stille und offene Beteiligungen der MBG Thüringen gelten als wirtschaftliches Eigenkapital für Gründer, Unternehmen und Freiberufler.
Bei einer stillen Beteiligung vergibt die MBG Kapital bis zu 1,5 Mio. EUR, in Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. EUR. Der Unternehmer behält dabei seine volle Selbstständigkeit. Die MBG ist bei der Geschäftstätigkeit außen vor, steht bei Bedarf aber beratend zur Seite.
Offene Beteiligungen sind bis zu 300.000 EUR möglich. Dabei erhält die MBG einen Anteil am Unternehmen.
Finanzierungsanlässe
bei Existenzgründungen
- Neugründungen
- Übernahmen
- Geschäftsanteilskäufe
- Franchise
- Investitionen
- Entwicklungskosten
- Kosten der Markterschließung
Finanzierungsanlässe
bei bestehenden Unternehmen
- Investitionen
- Modernisierungen
- Rationalisierungen
- Entwicklungskosten
- Kosten der Markterschließung
- Franchise
- Unternehmensnachfolgen
Beteiligungsbetrag
- mind. 50.000,- EUR
- max. 1.500.000,- EUR (in Ausnahmefällen bis
2.500.000 EUR)
Kosten der Beteiligung
- 2,0 % einmaliges Bearbeitungsentgelt
- festes und gewinnabhängiges Entgelt
- 1,1 % jährliche Garantieprovision
Ausgeschlossen sind
- Sanierungen
- Umschuldungen
Laufzeit der Beteiligung
- max. 10 Jahre
Rahmenbedingungen
- Investitionsort in Thüringen
- weniger als 500 Mitarbeiter und Jahresumsatz max 50 Mio. EUR (in Ausnahmefällen 75 Mio. EUR)
- alle Branchen (außer landwirtschaftliche Produktion)
Was ist besonders an einer Beteiligung?
1. Unsere Beteiligungen verlangen keine unternehmensbezogenen Sicherheiten, so dass diese für Fremdfinanzierungen zur Verfügung stehen.
2. Die Laufzeit unserer Beteiligung ist ganz auf den Bedarf und die Möglichkeiten der Unternehmen ausgerichtet.
3. Die Rückzahlung unserer Beteiligung erfolgt zum Nominalwert, ohne Teilnahme am Wertzuwachs des Unternehmens.
4. Eine vorzeitige Rückzahlung der Beteiligung ist möglich.
5. Eine betriebswirtschaftliche Begleitung Ihres Unternehmens können wir nach Abschluss einer Vereinbarung absichern.
6. Das zur Verfügung gestellte Beteiligungskapital ist Risikokapital und nicht mit einem Darlehen gleichzusetzen.
Offene Beteiligungen
Beteiligungsbetrag: max. 300.000,- EUR
Beteiligungshöhe: < 25% am Nennkapital
Die offene Beteiligung Erfolg i.d.R. als Co-Investor mit einem weiteren Kapitalgeber und kann mit einer stillen Beteiligung kombiniert werden.
Über die Beteiligung
Beteiligungen werden an wirtschaftlich erfolgversprechende kleine und mittlere Unternehmen oder Existenzgründer aus der gewerblichen Wirtschaft vergeben. Voraussetzungen sind die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers, ein überzeugendes Konzept und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
Infos, Unterlagen & mehr
- Beteiligungsantrag
- Checkliste
- SEPA-Basislastschriftmandat
- Schufa-Klausel (nur für Gründung und Nachfolge)
- Beihilfeerklärung mit Merkblatt
- Beteiligungsrichtlinie
- Selbstauskunft
- Unternehmensplanung (Investitionsplanung, Ertragsplanung, Sortimentsplanung, Darlehen, Liquiditätsplanung)
- Formular zur Beteiligungsvoranfrage
Antragsweg
- Beteiligungsantrag unter Vorlage der Konzeptidee
- Begutachtung und Entscheidung durch die MBG
- Abschluss des Beteiligungsvertrages
- Ausreichung der Beteiligung