Ausfallbürgschaft

Bei einer Ausfallbürgschaft muss ein Bürge erst Zahlung leisten, wenn der Gläubiger die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Hauptschuldners ohne Erfolg betrieben hat. Die Bürgschaftsbanken übernehmen regelmäßig solche Ausfallbürgschaften gegenüber Banken, jedoch müssen sie erst Zahlung leisten, wenn alle für das verbürgte Engagement bestellten Sicherheiten verwertet worden sind.

Der Maximalbetrag der Bürgschaft beträgt aktuell 2 Millionen Euro.
Weitere Informationen unter: bb-thueringen.de