Verbesserte Förderungen stärken Eigenkapital.

Die angepassten Garantiebedingungen von Bund und Land wurden bis 30. April 2022 verlängert. Sie erleichtern Beteiligungsprogramme und stärken damit das Eigenkapital für Thüringer Unternehmen. 

Die Wirtschafts- und Finanzministerien von Bund und Land haben aufgrund der anhaltenden Corona-Lage ihre Rückgarantieerklärungen erneut angepasst und somit den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften die Möglichkeit eingeräumt, ihre Beteiligungsprogramme weiter zum Vorteil der kleinen und mittleren Unternehmen einzusetzen.

Die Verbesserungen gelten noch bis 30.04.2022 (Datum des Antragseingangs)

• Beteiligungen bis EUR 2,5 Mio.
• Finanzierung von Betriebsmitteln mit stillen Beteiligungen
• keine Eigenkapitalparität erforderlich
• Kombinierbarkeit mit Programmen der KfW, insbesondere KfW-Schnellkredit

Wenn Sie Unternehmen betreuen oder selbst ein Unternehmen führen, für das eine Verbesserung der
bilanziellen Verhältnisse durch eine stille Beteiligung sinnvoll ist, melden Sie sich gern bei uns!
Unsere Ansprechpartner finden Sie hier.