De-minimis

Der Begriff „De-minimis” leitet sich aus dem römischen Rechtsgrundsatz „de minimis non curat lex” ab, was übersetzt „Um Geringfügigkeiten kümmert sich das Gesetz nicht” lautet. Es handelt sich um Beihilfen/Subventionen eines EU-Mitgliedstaates an ein Unternehmen, die aufgrund ihrer vergleichsweise geringfügigen Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel von der Europäischen Kommission nicht genehmigt werden müssen.