BBT | MBG kombi

Kombiprogramm

Mit BBT | MBG kombi können Gründer und bestehende Unternehmen eine „Bürgschaft ohne Bank“ (BBT basis) und eine stille Beteiligung der MBG miteinander kombinieren. Dabei ermöglichen ein Bürgschaftskredit bis 250.000 EUR und eine stille Beteiligung bis 250.000 EUR die Mitfinanzierung von Vorhaben bis 500.000 EUR.

Verwendungszweck für Existenzgründungen

  • Neugründungen, Übernahmen, Geschäftsanteilskäufe, Franchise, Investitions- und Betriebsmittelbedarf, Entwicklungs- und Markterschließungskosten

Verwendungszweck für bestehende Unternehmen

  • Erweiterungsinvestitionen
  • Modernisierungen
  • Rationalisierung
  • Entwicklungskosten
  • Investitions- und Betriebsmittelfinanzierung
  • Franchise Finanzierungen
  • Unternehmensnachfolge
Bürgschaftshöhe max.
  • 250.000,- EUR
Bürgschaftsquote max.
  • 80 % vom Kreditbetrag
Beteiligungshöhe max.
  • 250.000,- EUR

Kosten

  • 1,5 % einmaliges Bearbeitungsentgelt (mind. 250,- EUR)
  • 1,0 % jährliche Bürgschafts-/ Garantieprovision
  • festes und gewinnabhängiges Entgelt p.a.

Ausgeschlossen sind

  • Ablösungen und Umschuldungen von Krediten
  • Sanierungsvorhaben
  • Unternehmen in Schwierigkeiten

Laufzeit max.

  • 10 Jahre

Sicherheiten

  • bankübliche Sicherheiten und persönlichen Bürgschaften

Antragsweg

  • direkt vom Kunden an BBT oder MBG

Ein Weg. Ein Ziel. Eine Unterschrift.

Mit den verbindlichen Finanzierungszusagen durch BBT und MBG können Gründer oder bestehende Unternehmen auf einer gesicherten Basis in Gespräche mit ihrer Hausbank eintreten. Die erforderlichen Sicherheiten und das notwendige Eigenkapital sind auf diesem Weg bereits vorhanden. Das Programm eignet sich auch bestens zur Finanzierung von Unternehmensnachfolgen.